Dachdeckerei & Spenglerei
Kreßner
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere AGB entsprechen sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, uneingeschränkt dem Werksvertrag laut
BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch)
Der Werkvertrag nach BGB (Auszug) |
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§ 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag |
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. |
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